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Willkommen zum
Angelsportverein Witzenhausen e.V. 1935

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Neue Hessische Fischereiverordnung!

Seit dem 28. April 2023 gilt in Hessen ein neues Fischereigesetz. Eine wichtige Änderung ist das Entnahmefenster mit Mindest- und Höchstmaßen für 9 Fischarten. (§2 „Schonzeiten und Entnahmemaße“) Nach Hamburg ist Hessen das zweite Bundesland mit einem Entnahmefenster.

Aufgeführte Schonzeiten und Entnahmemaße sind ausnahmslos Einzuhalten!

Der Zander hat keine Schonzeit, weil er in Hessen als gebietsfremde Art gilt.

Aal50 – 70 cm
Äsche30 – 45 cm
Atlantische Forelle
(Bachforelle, Meerforelle, Seeforelle)
25 – 60 cm
Barbe40 – 60 cm
Hecht50 – 90 cm
Karpfen (Wildform)45 – 60 cm
Nase25 – 40 cm
Rotfeder20 – 30 cm
Schleie25 – 45 cm